Kosten

Kosten

Was kostet eine Rechtsberatung? Welche Kosten entstehen bei einem Rechtsstreit?

Kostentransparenz ist mir ein wichtiges Anliegen und ich kläre meine Mandantinnen und Mandanten über die entstehenden Kosten in der Angelegenheit bestmöglich auf.

In der Regel rechne ich meine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG), also den gesetzlichen Gebühren, ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig abhängig vom Gegenstandswert. Je höher der Gegenstandswert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. Ich informiere Sie gerne umfassend über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten.

Sie haben eine Rechtsschutz­versicherung?

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese gegebenenfalls die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Eine Anfrage an die Rechtsschutzversicherung, ob und welche Kosten in Ihrem speziellen Fall von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, übernehme ich gerne für Sie.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt jedoch nur dann Kosten, wenn Sie diese bereits einige Zeit vor Eintritt des Rechtsschutzfalls abgeschlossen haben. Diese sog. Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, ist bei vielen Versicherungen aber gerade für Studienplatzklagen länger. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Sie können die Anwaltskosten nicht aufbringen?

Für diejenigen Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Ob die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe vorliegen, können Sie mit dem Prozesskostenhilferechner selbst herausfinden https://www.justiz.nrw.de/BS/broschueren_hilfen/Prozesskostenhilfe/index.php.

Für den Fall, dass Sie noch keine Ausbildung oder kein Studium abgeschlossen haben, haben Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe in der Regel jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe auch bei Ihren Eltern vorliegen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Kosten des gegnerischen Anwalts/der gegnerischen Anwältin von der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht umfasst sind.

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie diesbezügliche Fragen haben.