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Rechtsanwältin Anne Klein Bremen Arbeitsrecht Hochschulrecht Prüfungsrecht

Rechtsgebiete

Verwaltungsrecht

Ob Schulrecht, Beamtenrecht oder Baurecht - bei verwaltungsrechtlichen Fragestellungen bin ich gerne Ihre Ansprechpartnerin.

Prüfungs-/ Hochschulrecht

Das Prüfungs- und Hochschulrecht ist ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Sie haben einen Bescheid über Ihre Exmatrikulation erhalten, wollen gegen ein Prüfungsergebnis vorgehen oder haben keinen Studienplatz erhalten? Ich kümmere mich um Ihre Angelegenheit rund um das Prüfungs- und Hochschulrecht.

Vertragsrecht

Sie haben Fragen zu einem Vertrag? Gerne helfe Ihnen bei jeglicher Art von Verträgen wie u.a. bei Miet- oder Pachtverträgen, Kaufverträgen oder Werkverträgen weiter.

Über mich

Kompetenz, Einsatz und Emphatie

Mit einem abgeschlossenen Studium der Wirtschafts-, als auch der Rechtswissenschaften und der Zulassung als Rechtsanwältin bin ich bestens geeignet, um mich kompetent Ihrer Rechtsprobleme anzunehmen. Melden Sie sich bei mir und wir sehen gemeinsam weiter, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.

  • Wirtschaftsstudium an der Fachhochschule Wilhelmshaven (Diplom)
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen (1. Staatsexamen)
  • Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen (2. Staatsexamen)
  • Zulassung als Rechtsanwältin

Kosten

Es ist mir ein großen Anliegen, Ihnen so transparent und nachvollziehbar wie möglich die auf Sie zukommenden Kosten zu erläutern. Ausführlich werde ich das bei einem persönlichen Termin machen, ein paar grundlegende Informationen zu den Kosten möchte ich Ihnen im Folgenden aber gerne erläutern:

  • Die Kosten der Rechtsanwaltstätigkeit sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesem Gesetz ist festgeschrieben, für welche Tätigkeit welche Gebühren erhoben werden dürfen und wie hoch die jeweiligen Gebühren in Abhängigkeit vom Gegenstandswert sind.
  • Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für einen Erstberatungstermin eine Gebühr von bis zu 226,10 Euro vor.  
  • Wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen die Kosten für einen Anwalt nicht tragen können, besteht ggf. die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die entstehenden Gebühren übernimmt dann vollständig oder teilweise der Staat. Bitte sprechen Sie mich darauf an, gerne erläutere ich Ihnen die Voraussetzungen.

Mitgliedschaften

Kontakt

0421 / 70 90 88 50

0421 / 70 90 88 51

Am Hulsberg 11 28205 Bremen

info@klein-rechtsanwaeltin.de

Meine Kanzlei befindet sich im Frauenstadthaus in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle „Am Hulsberg“ (Straßenbahnlinien 2 und 10). Parkplätze befinden sich am Eingang Verdener Straße. Falls Sie einen barrierefreien Zugang brauchen, sprechen Sie mich bitte darauf an – ich komme bei Bedarf gerne zu Ihnen nach Hause.